Aufgrabungen
Für Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum benutzen Sie bitte das entsprechende Formular, welches Sie über den untenstehenden link aufrufen können.
Bitte beachten Sie diesbezüglich auch unsere Aufgrabungsrichtlinie.
Für Straßen- und Gehwegsperrungen nach § 45 StVO wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Melsungen.
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