Marktstraße Neumorschen mit einigen Fachwerkhäusern

Öffnungszeiten

Mo.-Fr.: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Do.: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

(an Brückentagen geschlossen)


Sprechzeiten Bürgermeister

Do.: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

(vorher bitte Termin vereinbaren)


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Gemeindevorstand der

Gemeinde Morschen

Paul-Frankfurth-Str. 11

34326 Morschen


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Adresse

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Aktuelles

  • E-Rechnung: Information für Lieferanten

    E-Rechnung: Information für Lieferanten


    Im Zuge der Entwicklung im Bereich E-Rechnung möchten wir Ihnen die nachfolgenden Informationen zu diesem Thema geben.


    Wie den Gewerbetreibenden sicher allgemein bekannt ist, gilt bereits seit dem 18.04.2024 für gewerbliche Betriebe die Verpflichtung, öffentlichen Auftraggebern in Hessen elektronische Rechnungen auszustellen. Ausgenommen hiervon sind Rechnungen für Direktaufträge ohne Vergabeverfahren bis 1.000 EUR ohne Umsatzsteuer.


    Als elektronische Rechnung gilt hierbei ein strukturiertes XML Dateiformat insbes. nach dem Standard XRechnung oder ZUGFeRD. Eine per E-Mail übermittelte „einfache“ PDF-Datei erfüllt den geltenden elektronischen Rechnungs-Standard nicht mehr. 


    Für den Empfang elektronisch zugestellter Rechnungsdateien hat die Gemeinde Morschen ein zentrales Rechnungseingangspostfach unter der E-Mail-Adresse rechnung@morschen.de eingerichtet.

     

    Die elektronische Rechnungsdatei soll die Leitweg-ID: 06634015-1134326-23 enthalten.



  • HOHE WALDBRANDGEFAHR IN WEITEN TEILEN HESSENS

  • Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen ab sofort untersagt

    Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen ab sofort untersagt


    Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Schwalm-Eder-Kreis ab dem 9. Juli 2026 bis auf Weiteres verboten. Mit der Allgemeinverfügung sollen die derzeit stark belasteten Gewässer geschützt werden.


    Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im Schwalm-Eder-Kreis ab dem 9. Juli 2026 bis auf Weiteres verboten. Mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung reagiert die Untere Wasserschutzbehörde des Schwalm-Eder-Kreises auf die aktuell angespannte Lage in den Gewässern.


    In den vergangenen Wochen sind nur geringe Niederschläge gefallen. Dadurch führen viele Gewässer im Schwalm-Eder-Kreis derzeit nur noch sehr wenig Wasser. Nach der aktuellen Wetterprognose ist auch in den kommenden Tagen keine nachhaltige Entspannung zu erwarten. Jede zusätzliche Wasserentnahme belastet die Gewässer und ihre Tier- und Pflanzenwelt zusätzlich.


    Die Allgemeinverfügung untersagt deshalb ab sofort die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im gesamten Schwalm-Eder-Kreis. Das Verbot gilt auch für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die an ein Gewässer angrenzen. Ausgenommen bleibt lediglich das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen zur Erfrischung.


    Von dem Verbot ausgenommen sind die Eder sowie die Fulda ab der Edermündung in Richtung Kassel. In begründeten Einzelfällen kann die Untere Wasserbehörde auf Antrag eine widerrufliche Ausnahmegenehmigung erteilen. Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird durch die Untere Wasserbehörde überwacht. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.


    Rechtsgrundlage für die Allgemeinverfügung ist Paragraf 100 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes.


    Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de veröffentlicht.

  • Poolbefüllung

Suchfunktion

  • E-Rechnung: Information für Lieferanten

    E-Rechnung: Information für Lieferanten


    Im Zuge der Entwicklung im Bereich E-Rechnung möchten wir Ihnen die nachfolgenden Informationen zu diesem Thema geben.


    Wie den Gewerbetreibenden sicher allgemein bekannt ist, gilt bereits seit dem 18.04.2024 für gewerbliche Betriebe die Verpflichtung, öffentlichen Auftraggebern in Hessen elektronische Rechnungen auszustellen. Ausgenommen hiervon sind Rechnungen für Direktaufträge ohne Vergabeverfahren bis 1.000 EUR ohne Umsatzsteuer.


    Als elektronische Rechnung gilt hierbei ein strukturiertes XML Dateiformat insbes. nach dem Standard XRechnung oder ZUGFeRD. Eine per E-Mail übermittelte „einfache“ PDF-Datei erfüllt den geltenden elektronischen Rechnungs-Standard nicht mehr. 


    Für den Empfang elektronisch zugestellter Rechnungsdateien hat die Gemeinde Morschen ein zentrales Rechnungseingangspostfach unter der E-Mail-Adresse rechnung@morschen.de eingerichtet.

     

    Die elektronische Rechnungsdatei soll die Leitweg-ID: 06634015-1134326-23 enthalten.


  • HOHE WALDBRANDGEFAHR IN WEITEN TEILEN HESSENS

  • Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen ab sofort untersagt

    Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen ab sofort untersagt


    Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Schwalm-Eder-Kreis ab dem 9. Juli 2026 bis auf Weiteres verboten. Mit der Allgemeinverfügung sollen die derzeit stark belasteten Gewässer geschützt werden.


    Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im Schwalm-Eder-Kreis ab dem 9. Juli 2026 bis auf Weiteres verboten. Mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung reagiert die Untere Wasserschutzbehörde des Schwalm-Eder-Kreises auf die aktuell angespannte Lage in den Gewässern.


    In den vergangenen Wochen sind nur geringe Niederschläge gefallen. Dadurch führen viele Gewässer im Schwalm-Eder-Kreis derzeit nur noch sehr wenig Wasser. Nach der aktuellen Wetterprognose ist auch in den kommenden Tagen keine nachhaltige Entspannung zu erwarten. Jede zusätzliche Wasserentnahme belastet die Gewässer und ihre Tier- und Pflanzenwelt zusätzlich.


    Die Allgemeinverfügung untersagt deshalb ab sofort die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im gesamten Schwalm-Eder-Kreis. Das Verbot gilt auch für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die an ein Gewässer angrenzen. Ausgenommen bleibt lediglich das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen zur Erfrischung.


    Von dem Verbot ausgenommen sind die Eder sowie die Fulda ab der Edermündung in Richtung Kassel. In begründeten Einzelfällen kann die Untere Wasserbehörde auf Antrag eine widerrufliche Ausnahmegenehmigung erteilen. Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird durch die Untere Wasserbehörde überwacht. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.


    Rechtsgrundlage für die Allgemeinverfügung ist Paragraf 100 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes.


    Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de veröffentlicht.

  • Poolbefüllung

  • Amtliche Bekanntmachung vom 19.05.2026

    Amtliche Bekanntmachung zur konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Wichte (veröffentlicht ab dem 19.05.2026)

    Bekanntmachung
  • Amtliche Bekanntmachung vom 13.05.2026

    Amtliche Bekanntmachung zur konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Altmorschen (veröffentlicht ab dem 13.05.2026)

    Bekanntmachung
  • Amtliche Bekanntmachung vom 11.05.2026

    Amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen, konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Konnefeld (veröffentlicht ab dem 11.05.2026)

    Bekanntmachung
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  • Amtliche Bekanntmachung vom 19.05.2026

    Amtliche Bekanntmachung zur konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Wichte (veröffentlicht ab dem 19.05.2026)

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  • Amtliche Bekanntmachung vom 13.05.2026

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10:30 Gottesdienst 500 Jahre Synode

12:00 Luthertafel

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Lichterfest Neumorschen

Stadtradeln

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Sommerfest Alter Berg

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10:00 Café Digital Spangenberg

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14:30 Gute-Laune-Kaffee der Mörscher Engel

19:00 Sitzung der Gemeindevertretung

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10:00 Dorfflohmarkt Konnefeld

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11:00 Morschen Rallye

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19:00 Altherren Kreispokal: Eintracht Binsförth - SG Schwarzenberg

19:30 Theatergruppe Morschen - Theatertreff

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Stammtisch der Sportvorstände

15:00 Boule im Park - VdK

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Fußball Camp TSV

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16:00 Spiel + Spaß für Jung & Alt in Wichte

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