Barrierefrei

Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.morschen.de veröffentlichte Website der Gemeinde Morschen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bestrebt, unsere Website im Einklang mit den Vorgaben des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) barrierefrei zugänglich zu machen.


Feedback und Kontaktangaben


Sollten Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website auffallen oder haben Sie Hinweise und Fragen zur Barrierefreiheit, nutzen Sie bitte unser Onlineformular „Barriere melden“, welches Sie auf unserer Website finden.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Website hinsichtlich der Barrierefreiheit erfolgte im Juni 2025 im Rahmen einer internen Selbstbewertung. Diese Erklärung stellt die erste Barrierefreiheitserklärung der Gemeinde Morschen dar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Anforderungen der Barrierefreiheit bestmöglich umzusetzen und weiter zu verbessern.


Nicht barrierefreie Inhalte


Einige Bereiche unserer Website sind aktuell nicht vollständig barrierefrei. Dazu zählen insbesondere:

Farbgestaltung bei Schaltflächen: Weiße oder graue Tasten in Kombination mit weißer oder schwarzer Schrift bieten nicht in allen Fällen ausreichenden Kontrast.

PDF-Dokumente liegen nicht durchgängig in barrierefreier Form vor.

Inhalte in Leichter Sprache sind derzeit noch nicht verfügbar. Wir arbeiten an einer entsprechenden Umsetzung.

Eine visuelle Rückmeldung bei Tastaturnavigation ist nicht in allen Fällen gewährleistet.

Alternativtexte für Grafiken sind nicht durchgängig hinterlegt.


Unverhältnismäßige Belastung


Die nachträgliche Überarbeitung sämtlicher älterer PDF-Dokumente würde derzeit eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT darstellen. Auf Anfrage stellen wir Ihnen jedoch gerne die von Ihnen benötigten Inhalte in einer barrierearmen Form zur Verfügung. Bitte nutzen Sie dafür unser Onlineformular „Barriere melden“.


Geplante Maßnahmen


Die stetige Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit ist ein Bestandteil unserer redaktionellen und technischen Weiterentwicklung der Website. Geplant sind folgende Maßnahmen:

Anpassung der Farbkontraste auf der Website bis spätestens Ende des Jahres 2025.

Inhalte in Leichter Sprache sollen im Laufe des Jahres 2026 ergänzt werden.

Die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder wird bis Ende 2025 sukzessive ausgeweitet.

Die schrittweise barrierefreie Überarbeitung zentraler PDF-Dokumente ist bis Mitte 2026 vorgesehen.



Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik


Sollte auch nach einer Rückmeldung über unser Onlineformular keine zufriedenstellende Lösung erzielt worden sein, haben Sie das Recht, sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik zu wenden. Diese prüft unter Beteiligung aller Parteien die Umstände und setzt sich für eine einvernehmliche Lösung ein.


Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik


Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail:
ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03. Juli 2025 erstellt.