Neubaugebiet Heina

Das Gelände fällt in Richtung Norden leicht ab,

das Baugebiet selbst liegt am ostwärtigen Ortseingang des Morschener Ortsteils Heina.
Beginn der Bebauung: Sofort möglich

Die Bebauung wird von Norden her begonnen.

Hier können Sie die Textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauugsplans nachlesen

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Weitere Infos gibt es bei der Gemeinde Morschen unter der

Tel.Nr. (05664) 9494-0, per Fax unter (05664) 9494-94

oder per E-Mail unter gemeindeverwaltung[at]morschen.de

Der Bebauungsplan:


Geplante Baugrundstücke in Altmorschen

 

Durch eine Bebauungsplanänderung „Alter Berg“ stehen der Gemeinde Morschen zukünftig zwei Baugrundstücke in Altmorschen zur Verfügung. Die Grundstücke haben eine Größe von ca. 850 m². Diese Bauplätze werden für einen Preis von 80,00 €/m² (teilerschlossen) angeboten. Die Bebauungsfrist laut §176 Baugesetzbuch beläuft sich auf drei Jahre. Die Grundstücke werden ausschließlich an Privatpersonen veräußert, über Ausnahmen entscheidet der Gemeindevorstand. Die Bauplatzvergabe erfolgt nach Losverfahren und förmlich durch Beschluss des Gemeindevorstandes in nicht öffentlicher Sitzung.

 

Die Reservierung erfolgt unter Vorbehalt der Änderung des Bebauungsplans „Alter Berg“ und berechtigt zu keinem Rechtsanspruch gegenüber der Gemeinde Morschen.

 

Bei Interesse an dem Kauf eines Baugrundstücks im Ortsteil Altmorschen, besteht die Möglichkeit sich bei dem Bauamt der Gemeinde Morschen schriftlich, bzw. telefonisch zu melden.
 
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der
Gemeindeverwaltung Morschen
Bauamt
Paul-Frankfurth-Straße 11
34326 Morschen



bauamt@morschen.de
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