Haushalt der Gemeinde Morschen
Was ist ein Haushaltsplan?
Der Haushaltsplan bildet die finanzielle Grundlage für das wirtschaftliche Handeln der Gemeinde Morschen. Er enthält sämtliche für das betreffende Haushaltsjahr (gleichbedeutend mit dem Kalenderjahr) erwarteten Einnahmen und Erträge sowie alle vorgesehenen Ausgaben und Aufwendungen zur Erfüllung kommunaler Aufgaben. Ziel ist es, den voraussichtlichen Finanzbedarf realistisch abzubilden und entsprechend abzusichern. Dabei kann es im Laufe des Jahres auch zu unvorhergesehenen Ausgaben kommen, die durch Umschichtungen oder zusätzliche Mittel gedeckt werden müssen.
Mit dem Beschluss des Haushaltsplans erhält der Gemeindevorstand die rechtliche Ermächtigung, Ausgaben zu tätigen und Verpflichtungen einzugehen. Für die Bürgerinnen und Bürger leitet sich daraus jedoch kein unmittelbarer Anspruch auf bestimmte Leistungen oder Projekte ab.
Seit dem 1. Januar 2009 orientiert sich auch der Haushalt der Gemeinde Morschen an den Grundsätzen der sogenannten Doppik, also der doppelten Buchführung nach kaufmännischem Vorbild. Der Haushalt besteht aus einem Ergebnis- und einem Finanzhaushalt, die jeweils weiter in Teilhaushalte untergliedert sind. Zusätzlich wird in einem Investitionsprogramm dargestellt, welche Maßnahmen im Bereich Investitionen und Investitionsförderung für die kommenden Jahre geplant sind.
Die Doppik bietet sowohl der Kommunalpolitik als auch der Öffentlichkeit zahlreiche Vorteile:
• Darstellung des Ressourcenverbrauchs und der Einnahmen
• Vollständiger Überblick über das gemeindliche Vermögen
• Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag (Gewinn und Verlust)
• Berücksichtigung von Abschreibungen
• Zeitnahe Abbildung wirtschaftlicher Vorgänge
• Erfassung von Leistungen und Kosten
• Erhöhte Transparenz in der Haushaltsführung
Wie entsteht der Haushaltsplan?
Die Erstellung eines Haushaltsplans ist ein mehrstufiger Prozess. Die Fachbereiche melden ihren voraussichtlichen Finanzbedarf für das kommende Jahr – also erwartete Einnahmen, Ausgaben, Investitionen und notwendige Maßnahmen. Auf dieser Grundlage erfolgt eine hausinterne Abstimmung und Bewertung der Anmeldungen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Erhaltung und Weiterentwicklung der gemeindlichen Infrastruktur, da diese eine wichtige Basis für das Zusammenleben in Morschen darstellt.
Nach Abschluss der Vorbereitungen erarbeitet der Gemeindevorstand den Entwurf des Haushaltsplans. Dieser wird zunächst in den gemeindlichen Gremien beraten, darunter auch in den Ortsbeiräten. Es folgen die Beratungen in den zuständigen Ausschüssen – insbesondere dem Haupt- und Finanzausschuss.
Der endgültige Haushaltsplan wird anschließend von der Gemeindevertretung beschlossen.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung tritt der Haushaltsplan offiziell in Kraft. Danach wird der Haushaltsplan für einen festgelegten Zeitraum öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden in der Bekanntmachung angegeben.