Private Förder-möglichkeiten
Private Fördermöglichkeiten in der Gemeinde MorschenPrivate Förder-möglichkeiten
Die Dorfentwicklung bietet nicht nur der Gemeinde, sondern auch Privatpersonen die Chance, finanzielle Unterstützung für Bauvorhaben zu erhalten. Gefördert werden Maßnahmen zur Sanierung, zum Neubau oder zur Umnutzung von Gebäuden, die zur Stärkung der Ortskerne und der dörflichen Lebensqualität beitragen.
Wer und was wird gefördert?
Die Förderung privater Bauvorhaben ist an die festgelegten Fördergebiete in den Ortsteilen der Gemeinde Morschen gebunden. Innerhalb dieser Gebiete können Eigentümer Zuschüsse für Investitionen in die ortstypische Sanierung, Erweiterung oder Umnutzung von Bausubstanz beantragen.
Die Förderkonditionen im Überblick:
- Zuschusshöhe: In der Regel 35 % der förderfähigen Nettokosten.
- Sanierung/Neubau: Maximal 45.000 € pro Objekt.
- Denkmalschutz: Bei einzelkulturdenkmalen erhöht sich der maximale Zuschuss auf 60.000 €.
- Umnutzung von Wirtschaftsgebäuden: Beim Umbau von Scheunen oder Nebengebäuden zu bis zu drei Wohneinheiten ist eine Förderung von bis zu 200.000 € möglich.
Ablauf: Wie funktioniert das Förderverfahren?
Wichtig: Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der offizielle Bewilligungsbescheid vorliegt!
- Kostenlose Erstberatung: Bevor Sie planen, sollten Sie eine unverbindliche Fachberatung in Anspruch nehmen. Ansprechpartnerin für die Gemeinde Morschen: Frau Monika Heger (Architektin). (Hinweis: Die Terminabstimmung erfolgt in der Regel direkt über Frau Heger).
- Zusammenstellen der Unterlagen:
- Erforderliche Genehmigungen (Baugenehmigung, Denkmalschutz, Naturschutz etc.).
- Zwei Vergleichsangebote pro Gewerk oder eine detaillierte Kostenberechnung eines Architekten nach DIN 276.
- Bankbestätigung und Nachweis der gesicherten Finanzierung.
- Antragstellung: Die Antragstellung erfolgt online über das Portal des Landes Hessen: www.lawileportal-hessen.de.
- Prüfung & Ortstermin: Die Bewilligungsstelle (Schwalm-Eder-Kreis) prüft die Unterlagen. Es findet ein gemeinsamer Ortstermin statt, um das Vorhaben zu begutachten.
- Bewilligung: Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen, erhalten Sie den schriftlichen Bewilligungsbescheid.
- Durchführung & Auszahlung: Nach Erhalt des Bescheides setzen Sie Ihr Vorhaben um. Die Auszahlung der Gelder erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen (oder Teilabschnitten) gegen Vorlage der Verwendungsnachweise und einer abschließenden Besichtigung vor Ort.
Mein Tipp: Da die Dorfentwicklung in Morschen ein laufender Prozess ist, empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt zum Bauamt der Gemeinde aufzunehmen, um zu prüfen, ob sich Ihr Gebäude innerhalb der exakten Fördergebietsgrenzen befindet.
Soll ich Ihnen noch ein kurzes Info-Blatt mit den Kontaktdaten von Frau Heger und dem zuständigen Amt im Kreis zusammenschreiben?
Kontaktinformationen
Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten und der Antragstellung:
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 80.3 – Dorf- und Regionalentwicklung
Frau Theresa Bertram
Tel: 05681 775 8038
Mail: theresa.bertram@schwalm-eder-kreis.de
Für die Terminvereinbarung zur kostenlosen und unverbindlichen Beratung:
Architektin – Frau Monika Heger
Tel: 06695 911960
Mail:
bpb.heger@t-online.de

