Dorfentwicklungsprogramm in der Gemeinde Morschen

Dorfentwicklungsprogramm in der Gemeinde Morschen

Die Gemeinde Morschen wurde im September 2023 als Förderschwerpunkt in das hessische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen. Der Förderzeitraum erstreckt sich von 2023 bis 2029. Mit diesem Programm verfolgt das Land Hessen das Ziel, die Dörfer im ländlichen Raum nachhaltig zu stärken und als attraktive Lebensorte weiterzuentwickeln.

Das Ziel und der Zweck der hessischen Dorfentwicklung sind:

  •  die Innenentwicklung zu stärken,
  • die Ortskerne funktional und gestalterisch zu erhalten und zu entwickeln,
  • die dörfliche Baukultur zu bewahren und weiterzuentwickeln,
  • die dörfliche Grundversorgung und Daseinsvorsorge zu sichern,
  • die Wohn- und Lebensqualität nachhaltig zu verbessern
  • und das bürgerschaftliche Engagement aktiv zu unterstützen.

Umsetzung des Dorfentwicklungsprozesses

Als zentraler Baustein der Dorfentwicklung wurde zu Beginn des Verfahrens ein kommunales Entwicklungskonzept (KEK) erarbeitet. In diesem Konzept werden die für die Gemeinde Morschen wichtigen Themen ortsübergreifend und integriert behandelt. Der Geltungsbereich des KEK umfasst die Ortsteile der Gemeinde, wobei vorrangig die historischen Ortskerne in den Fokus der Betrachtung gerückt werden.


Konzeptphase

Im Rahmen der Konzeptphase hat die Gemeinde Morschen in Zusammenarbeit mit einem Fachplanungsbüro das kommunale Entwicklungskonzept (KEK) erstellt. Das KEK dient der Gemeinde als Planungs- und Steuerungsinstrument für die Umsetzung kommunaler Maßnahmen in den kommenden Jahren.

Das KEK beinhaltet eine Auflistung konkreter Projekte, die in der Förderphase umgesetzt werden sollen. Die Bürgerinnen und Bürger wurden bei der Konzeptentwicklung intensiv einbezogen – etwa im Rahmen von Dorf-Workshops oder durch die Möglichkeit, Projektideen einzureichen.

Bei der Konzepterstellung wurde für die Ortsteile ein Fördergebiet abgegrenzt. Dieses umfasst im Wesentlichen die alten Ortskerne mit ihrer historischen Bebauung. Innerhalb dieser Abgrenzungen haben auch private Interessenten die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung für ihre Sanierungs- oder Umbauvorhaben zu beantragen.


Förderphase

Nach der offiziellen Beschlussfassung des kommunalen Entwicklungskonzeptes durch die Gemeindevertretung befindet sich Morschen in der Umsetzungsphase. In diesem Zeitraum erfolgt die Realisierung der erarbeiteten kommunalen Projekte. Parallel dazu können private Immobilieneigentümer innerhalb der Fördergebiete Anträge auf Bezuschussung ihrer Vorhaben stellen.

Ansprechpersonen:

Kontakt:
Fachbereich 80 – Wirtschaftsförderung

Arbeitsgruppe 80.3 – Dorf- und Regionalentwicklung

Maike Eberhardt

Telefon: 05681 – 775 8033

E-Mail: maike.eberhardt@schwalm-eder-kreis.de


Bei Rückfragen bezüglich der Fördermöglichkeiten von privaten Vorhaben können Sie seitens des Schwalm-Eder-Kreises Frau Theresa Bertram erreichen.


Kontakt:
Mail:
theresa.bertram@schwalm-eder-kreis.de
Tel: 05681 775-8038